Die Richtlinie der Europäischen Union über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wird nach Schätzungen des Finanzdatenunternehmens Refinitiv mindestens 10.000 nicht in der EU ansässige Unternehmen dazu verpflichten, eine Anzahl von Nachhaltigsdaten zu reporten und unabhängig überprüfen zu lassen. Ein Drittel der betroffenen Unternehmen ist in den USA ansässig.
Ausländische Unternehmen sind betroffen, wenn sie:
- wenn Aktien oder Anleihen an einer europäischen Börse gelistet sind
- einen Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU aufweisen und eine EU-Niederlassung mit einem Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro betreiben
- eine EU-Tochtergesellschaft, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt. Mehr als 250 Beschäftigten in der EU, eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR oder einen lokalen Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR
Durch die Größe des europäischen Wirtschaftsraumes hat die CSRD damit das Potenzial, zum globalen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu werden. Ähnlich wie es die DSGVO bereits beim Datenschutz vorgemacht hat.